Tierärztlicher Notdienst*
Wenn Ihr Tier nachts oder am Wochenende notfallmäßig erkrankt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- 2025 gibt es viele Änderungen bei der Notdienstversorgung. Unser bisheriger Notdienstkreis hat sich mit Kollegen in Leverkusen, Overath und Umgebung zusammengeschlossen. Die Folge ist erst einmal eine unter Umständen weitere Anfahrt für Sie, je nachdem, wer gerade Notdienst hat. Aber der Vorteil des Zusammenschlusses ist, dass der durch niedergelassene Tierarztpraxen gewährleistete Notdienst schrittweise auf die Wochentage bis 22 Uhr und dann in einem weiteren Schritt auf eine 24 Stunden-Versorgung erweitert wird. Außerdem ist eine zentrale Notdienst-Rufnummer in Vorbereitung.
Zunächst bleibt es aber bei der bestehenden Regelung: - Der Notdienst findet in der Praxis der jeweiligen Kollegin/des jeweiligen Kollegen
samstags von 12:00 - 17:00 und
sonn-/feiertags von 10:00 - 17:00
statt. Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten.An den nächsten Wochenenden und Feiertagen sind für Sie im Einsatz:
Ergänzend werden Sie rund um die Uhr zu Hause vom "mobilen Tiernotdienst" versorgt. Bitte klicken Sie auf folgenden Link:
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeiten der tierärztlichen Versorgung zu Hause sehr eingeschränkt sind und der mobile Tiernotdienst je nach Arbeitsaufkommen eine längere Vorlaufzeit benötigt. Deshalb wenden Sie sich bitte in akuten Notfällen an einen diensthabenden, niedergelassenen Kollegen ( s. o. ) oder an eine dienstbereite Tierklinik. Ein Verzeichnis der Tierärztlichen Kliniken finden Sie hier:
* Der Tierärztliche Notdienst wird zur Versorgung von notfallmäßig erkrankten Tieren angeboten. Ein Notfall ist insbesondere dann gegeben, wenn eine bedrohliche Störung der Vitalzeichen BEWUSSTSEIN, ATMUNG und KREISLAUF oder der Funktionskreisläufe WASSER-ELEKTROLYT-HAUSHALT, SÄURE-BASEN-HAUSHALT, TEMPERATURHAUSHALT und STOFFWECHSEL kommt. Ohne sofortige Hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.
* Die Inanspruchnahme des Tierärztlichen Notdienstes ist mit höheren Kosten verbunden. Seit 22.11.2022 gilt die neue Gebührenordnung (GOT), die eine Fallpauschale in Höhe von 50 Euro zzgl. MwSt. sowie die Abrechnung nach dem mindestens 2-fachen bis zum 4-fachen Gebührensatz vorschreibt. Mehr Infos finden Sie hier.