Kleintierpraxis Dr. Zeidler

Ihre Fachtierärzte für Kleintiere in Rösrath



Tierärztlicher Notdienst*

Wenn Ihr Tier nachts oder am Wochenende notfallmäßig erkrankt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Für Notfälle im Rheinisch Bergischen Kreis steht Ihnen der tierärztliche Notdienstkreis zur Verfügung. Es handelt sich um den Zusammenschluss von 13 niedergelassenen Kollegen, die Ihnen im Wechsel und auf freiwilliger Basis Notdienstbehandlungen an Wochenenden und Feiertagen anbieten.
    Der Notdienst findet in der Praxis der jeweiligen Kollegin/des jeweiligen Kollegen

    samstags von 12:00 - 17:00 und
    sonn-/feiertags von 10:00 - 17:00

    statt. Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten.

    An den nächsten Wochenenden und Feiertagen sind für Sie im Einsatz:

Notdienst


Tierarztpraxis Dr. Zeidler

Beginn:28.12.2024
Ende:29.12.2024

Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten: 02205-905660



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Ergänzend werden Sie rund um die Uhr zu Hause vom "mobilen Tiernotdienst" versorgt. Bitte klicken Sie auf folgenden Link:

 



Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeiten der tierärztlichen Versorgung zu Hause sehr eingeschränkt sind und der mobile Tiernotdienst je nach Arbeitsaufkommen eine längere Vorlaufzeit benötigt. Deshalb wenden Sie sich bitte in akuten Notfällen an einen diensthabenden, niedergelassenen Kollegen ( s. o. ) oder an eine dienstbereite Tierklinik. Ein Verzeichnis der Tierärztlichen Kliniken finden Sie hier:

Tierärztliche Klinik finden...


* Der Tierärztliche Notdienst wird zur Versorgung von notfallmäßig erkrankten Tieren angeboten. Ein Notfall ist insbesondere dann gegeben, wenn eine bedrohliche Störung der Vitalzeichen BEWUSSTSEIN, ATMUNG und KREISLAUF oder der Funktionskreisläufe WASSER-ELEKTROLYT-HAUSHALT, SÄURE-BASEN-HAUSHALT, TEMPERATURHAUSHALT und STOFFWECHSEL kommt. Ohne sofortige Hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.

* Die Inanspruchnahme des Tierärztlichen Notdienstes ist mit höheren Kosten verbunden. Seit 22.11.2022 gilt die neue Gebührenordnung (GOT), die eine Fallpauschale in Höhe von 50 Euro zzgl. MwSt. sowie die Abrechnung nach dem mindestens 2-fachen bis zum 4-fachen Gebührensatz vorschreibt. Mehr Infos finden Sie hier.


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